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Aktuelles vom WFV

3G-Bedingungen bei Fußballern

Am 22.02.22 hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verkündet und am Abend auch die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Grenzwerte des Stufenplanes wurden geändert, sodass wir uns ab sofort in der Warnstufe befinden, die Lockerungen für viele Lebensbereiche, darunter den Amateursport, mit sich bringt.

Die klare und einheitliche Botschaft für den Sport in der Warnstufe lautet: 3G. Ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Spielbetrieb: Sonderregelungen bei Nichtantritt entfallen

Ende November hatte der Verbandsvorstand beschlossen, dass bei Nichtantritt einer Mannschaft in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden sollen. Mit der Rückkehr in die Warnstufe entfällt diese Sonderregelung. Des Weiteren tritt die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, wieder in Kraft. Nichtantritte während der Warnstufe werden also angerechnet.

Zuschauer*innen

Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. Es gilt die 3G-Regel.

Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept vorhalten. Eine Kontaktdatenerfassung ist jedoch nicht mehr verpflichtend.